Technisch notwendige Cookies: Wann Sie kein Cookie-Banner brauchen
Technisch notwendige Cookies und technisch nicht notwendige Cookies – dieser sperrige Begriff entscheidet darüber, ob Sie ein Cookie-Banner auf Ihrer Website vorhalten müssen oder nicht. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie tatsächlich kein Cookie-Banner brauchen.
Was sind Cookies – und was ist ein Cookie-Banner?
Der englische Begriff Cookie bedeutet „Plätzchen“. Cookies sind kleine Dateien, die von Websites erzeugt und auf den jeweiligen Endgeräten der Nutzer hinterlegt werden, um bestimmte Informationen zu speichern bzw. zu sammeln.
Ein Cookie-Consent-Banner ist eine Einblendung, die beim Aufrufen einer Website erscheint und die Nutzer über den Einsatz von Cookies auf der besuchten Website informiert und ihnen die Möglichkeit gibt, in die Verwendung von Cookies einzuwilligen oder sie abzulehnen.
Die rechtlichen Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für Cookie-Banner sind Art. 6 und Art. 7 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und § 25 Abs. 1 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz).
Danach lautet die Grundregel: Setzt Ihre Website technisch nicht notwendige Cookies, sind Sie verpflichtet, ein Cookie-Banner vorzuhalten, um die aktive Einwilligung Ihrer Nutzer zum Einsatz dieser Cookies einzuholen. Verweigert ein Nutzer seine Einwilligung, dürfen technisch nicht notwendige Cookies nicht gesetzt werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Setzt Ihre Website ausschließlich technisch notwendige Cookies, sind Sie nicht verpflichtet, ein Cookie-Banner vorzuhalten. Das ergibt sich unmittelbar aus § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Die Frage, die Sie als Websitebetreiber also beantworten müssen: Setzt Ihre Website ausschließlich technisch notwendige Cookies?
Was sind technisch notwendige Cookies?
Als technisch notwendige Cookies gelten alle Cookies, die für den Betrieb einer Website und das Bereitstellen bestimmter Seitenfunktionen zwingend technisch erforderlich sind. Zugespitzt formuliert: ohne sie funktioniert Ihre Website nicht richtig.
Beispiele für technisch notwendige Cookies
- Session-Cookies: Sie speichern bestimmte Nutzereinstellungen, zum Beispiel Spracheinstellungen, Warenkorbinhalte, Log-In-Daten
- Cookies von Zahungsanbietern: Sie unterstützen die Vorbereitung und Abwicklung von Zahlungen
- Load-Balancer-Cookies: Sie dienen der Lastenverteilung einer Website auf mehrere Server für bessere Leistung
- Opt-Out-Cookies: Sie dienen Nutzern zur Speicherung und Änderung der im Cookie-Banner vorgenommenen Einstellungen
Beispiele für technisch nicht notwendige Cookies
- Cookies von Tracking- und Analysetools wie Google Analytics
- Cookies von Social-Media-Plugins wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Google+, Pinterest
- Cookies von Affiliate-Diensten wie Awin, Super Affiliate
- Cookies von Remarketing- oder Retargeting-Diensten wie Google Ads, Criteo
- Cookies von Anwendungen, mit denen Sie Videos einbetten können wie Vimeo, Youtube
- Cookies von Online-Kartendiensten wie Google Maps
So prüfen Sie Ihre eigenen Cookies in drei Schritten
- Öffnen Sie Ihre Website im Browser und öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge, indem Sie in Google Chrome oder Mozilla Firefox die Taste F12 drücken, in Safari den Shortcut Cmd + Alt + I.
- Wechseln Sie zum Reiter „Anwendungen“ und klicken Sie unter „Webspeicher“ auf „Cookies“.
- Prüfen Sie jeden Eintrag: Hat das Cookie eine Funktion, ohne die die Website nicht läuft? Dann ist es technisch notwendig. Misst es das Nutzerverhalten oder dient es der Werbung? Dann ist es technisch nicht notwendig. Im Zweifelsfall googeln Sie das Cookie – mittlerweile geben viele Software-Anbieter selbst an, zu welcher Gruppe ihre Cookies gehören.
FAQ zu technisch notwendigen Cookies
Inwieweit ist meine Website mit einem Cookie-Banner rechtlich abgesichert?
Ein Cookie-Banner ist nur dann rechtmäßig, wenn es den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und korrekt aufgebaut ist. Sie sollten es nicht „vorsichtshalber“ anbieten, weil Sie nicht genau wissen, was Sie tun.
Was passiert, wenn ich alle Cookies als technisch notwendig einstufe?
Das ist ein Fehler, der teuer werden kann. Wenn Sie nicht notwendige Cookies als notwendig deklarieren, um das Banner zu umgehen, verstoßen Sie gegen die Datenschutzvorschriften.
Muss ich Cookies in der Datenschutzerklärung erwähnen?
Ja. Selbst wenn Sie nur technisch notwendige Cookies einsetzen und deshalb kein Banner vorhalten müssen, sind Sie verpflichtet, die Cookies in Ihrer Datenschutzerklärung zu dokumentieren. Nennen Sie den Namen, den Zweck und die Speicherdauer.
