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Cookie-Banner DSGVO-konform: So sollten Sie es einrichten

Wann ist ein Cookie-Banner DSGVO-konform? Hier finden Sie die Antworten.

Die Vorgaben für ein DSGVO-konformes Banner

Ein rechtssicheres Banner erfüllt sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung. Aktuell müssen Sie Folgendes beachten, wenn Sie ein Cookie-Banner für Ihre Website einrichten:

  1. Vollständigkeit: Das Banner muss alle Cookies auflisten, die auf Ihrer Website zum Einsatz kommen können.
  2. Aktive Einwilligung: Der Nutzer muss aktiv seine Einwilligung zum Einsatz nicht technisch notwendiger Cookies erteilen (Opt-In-Verfahren).
  3. Abhängigkeit: Die Website darf solche Cookies erst nach Erteilung der Einwilligung setzen, keinesfall vorher.
  4. Freiwilligkeit: Die Nutzung der Website als solche darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden.
  5. Ablehnung: Die Option „Alle Cookies ablehnen“ muss ebenso leicht erreichbar sein wie „Alle Cookies akzeptieren“. Sie muss auch gleichwertig gestaltet sein.
  6. Widerrufbarkeit: Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit widerrufen können – genauso einfach wie er sie erteilt hat.
  7. Information: Das Banner muss klar und verständlich über Art und Zweck der Cookies sowie eingesetzte Drittanbieter informieren.
  8. Verlinkung: Das Banner muss einen direkten Link zur Datenschutzerklärung enthalten.

Welche banner sind nicht DSGVO-konform?

  • Ein rein informatives Banner, zum Beispiel: „Wir verwenden Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung zu“, ist nur im Fall von technisch notwendigen Cookies zulässig. Sobald ein nicht technisch notwendiges Cookie zum Einsatz kommen soll, braucht es ein vollständiges Banner wie oben beschrieben.
  • Ein Banner mit einer voreingestellten Einwilligung, die man aktiv abwählen muss – ein sogenanntes Opt-Out – ist ebenfalls nicht mehr zulässig.
  • Auch auf manipulative Gestaltungsmuster, sogenannte Dark Patterns, müssen Sie bei der Einrichtung von Cookie-Bannern verzichten.

    Beispiele dafür:
    • Der „Ablehnen“-Button ist heller eingefärbt als der „Akzeptieren“-Button, was den Nutzer dazu veranlasst, auf den hervorstechenderen „Akzeptieren“-Button zu klicken.
    • Der „Akzeptieren“-Button ist beispielsweise grün eingefärbt, der „Ablehnen“-Button rot. Eine solche Farbwahl suggeriert dem Nutzer den Klick auf den „Akzeptieren“-Button.
    • Der „Ablehnen“-Button liegt nicht auf derselben Ebene wie der „Akzeptieren“-Button, sondern wird erst nach einem Klick auf „Weitere Einstellungen“ sichtbar. Hier hofft der Websitebetreiber unzulässigerweise darauf, dass der Nutzer den Umweg scheut und stattdessen direkt seine Einwilligung erteilt.
  • Ein Banner ohne Link zur Datenschutzerklärung der Website ist unvollständig und damit nicht DSGVO-konform.

Anwendungsbedingte Fallstricke in der Umsetzung

Leider entsprechen nicht alle Software-Lösungen für Cookie-Banner den europäischen bzw. deutschen Vorgaben. Manche lassen manipulative Gestaltungsmuster zu – oder geben sie sogar vor. Andere binden zum Beispiel Google Fonts oder YouTube-Videos in unzulässiger Weise ein.

Empfehlung: Setzen Sie Cookie-Banner-Lösungen europäischer oder – besser noch – deutscher Anbieter ein. Sie berücksichtigen in der Regel die strenge deutsche Auslegung der Datenschutzvorschriften und werden laufend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

FAQ zum Cookie-Banner

Muss ich alle Cookies einzeln auflisten?
Ja. Eine grobe Kategorisierung – etwa in notwendige Cookies, Statistik-Cookies und Marketing-Cookies – ist dabei Pflicht. Innerhalb dieser Kategorien sollten die einzelnen Cookies mit Namen, Zweck und Speicherdauer dokumentiert sein, idealerweise in einer Tabelle.

Sollte ich meine Datenschutzerklärung direkt mit dem Banner verknüpfen?
Ja. Der Link zur Datenschutzerklärung sollte im Banner gut sichtbar platziert sein, damit Nutzer alle Details nachlesen können, bevor sie sich entscheiden.

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur technisch notwendige Cookies einsetze?
Wenn Ihre Website ausschließlich technisch notwendige Cookies setzt, benötigen Sie tatsächlich kein Banner. Sobald jedoch auch nur ein nicht technisch notwendiges Cookie zum Einsatz kommen soll, ist das vollständige Banner zwingend.

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